Das Handelsregister: Funktion, Rechte und Pflichten

Das Handelsregister ist ein zentrales Instrument für die Regulierung und Transparenz im Wirtschaftsleben. Es handelt sich dabei um ein öffentliches Verzeichnis, durch das wichtige Tatsachen und Rechtsverhältnisse des kaufmännischen Unternehmens für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Im Folgenden werden die Funktion des Handelsregisters sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten näher beleuchtet.

Inhaltsübersicht:

1. Die Funktion des Handelsregisters

2. Rechte aus dem Handelsregister

3. Pflichten im Zusammenhang mit dem Handelsregister

4. Die Bedeutung des Handelsregisters für Unternehmen

1. Die Funktion des Handelsregisters

Das Handelsregister dient in erster Linie der öffentlichen Bekanntmachung von rechtlich relevanten Informationen über Unternehmen, um den Rechtsverkehr sicherer zu machen. Durch das Register werden die wichtigsten Daten wie Firma, Rechtsform, Geschäftsführer sowie den Sitz eines Unternehmenserfasst. Die Eintragung im Register kann die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft begründen und seine Existenz öffentlich dokumentieren. Das Handelsregister genießt, wie das Grundbuch, öffentlichen Glauben.

2. Rechte aus dem Handelsregister

Aus dem Handelsregister ergeben sich verschiedene Rechte für Unternehmen und Geschäftspartner. Beispielsweise ermöglicht es Dritten, wie beispielsweise Gläubigern oder Vertragspartnern, die rechtlichen Grundlagen eines Unternehmens einzusehen und somit deren Seriosität zu überprüfen. 

Dritte müssen richtig eingetragene und bekanntgemachte Tatsachen gegen sich gelten lassen. Das bedeutet, es gibt „kein Vertrauen gegen das Handelsregister“. Allerdings brauchen sie mit Tatsachen, die trotz Eintragungspflicht nicht in das Register eingetragen und bekannt gemacht worden sind, nicht zu rechnen. Das ist die sogenannte negative Publizität des Handelsregisters. Ausnahmsweise können Dritte sich sogar auf die Richtigkeit der Eintragungen und Bekanntmachungen verlassen. Hierunter versteht man die sogenannte positive Publizität, vgl. § 15 HGB.

3. Pflichten im Zusammenhang mit dem Handelsregister

Für Unternehmer bestehen bestimmte Pflichten im Zusammenhang mit dem Handelsregister. Dazu gehört die Pflicht zur Anmeldung sogenannter einzutragender Tatsachen. Eine einzutragende Tatsache liegt vor, wenn der Kaufmann gesetzlich verpflichtet ist, eine Tatsache zur Eintragung in das Register anzumelden. Exemplarisch zählen hierzu z.B. die Eintragung der Firma (§ 29 HGB), die Erteilung und das Erlöschen einer Prokura (§ 53 Abs. 1, Abs. 3 HGB), die Eintragung der OHG/KG (§§ 106, 162 HGB), der Ausschluss eines Gesellschafters von der Vertretung (§ 125 Abs. 1 HGB). 

Von den einzutragenden Tatsachen sind die eintragungsfähigen Tatsachen zu unterscheiden. Diese liegen vor, wenn sie in das Register eingetragen werden können, jedoch keine gesetzliche Verpflichtung zur Anmeldung besteht. Hierzu zählt beispielsweise die Eintragung eines Nebengewerbes (§ 3 Abs. 3 HGB) oder die Eintragung eines Haftungsausschlusses (§§ 25 Abs. 2, 28 Abs. 2 HGB).

4. Die Bedeutung des Handelsregisters für Unternehmen

Das Handelsregister spielt eine zentrale Rolle für Kaufleute und den gesamten Rechtsverkehr. Es schafft Vertrauen und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr, erleichtert die Überprüfung von Vertragspartnern und fördert somit die wirtschaftliche Entwicklung. Durch die öffentliche Dokumentation von Unternehmensdaten trägt das Handelsregister zur Transparenz und Stabilität des Wirtschaftssystems bei.

Aus der Nichtbeachtung von Pflichten im Zusammenhang mit dem Handelsregister können jedoch auch erhebliche Nachteile entstehen. Eine umfassende Beratung zu dem Thema bietet Rechtsanwalt Maximilian Rohrbach