Der Insolvenzeröffnungsgrund der Zahlungsunfähigkeit ist in § 17 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Es handelt sich um den allgemeinen Eröffnungsgrund. Darunter versteht man, dass der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit als Eröffnungsgrund für alle Insolvenzverfahren und alle Schuldner:innen gilt. Statistisch gesehen wird eine weit überwiegende Anzahl der Insolvenzanträge auf diesen Insolvenzgrund gestützt. Was bedeutet Zahlungsunfähigkeit? Der Begriff Zahlungsunfähigkeit ist […]
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