Wohnungseigentumsrecht

Ob Doppelhaus, Reihenhaus, Eigentumswohnung oder gemeinsamer Parkplatz, die jeweiligen Eigentümer bilden immer  eine Wohnungseigentumsgemeinschaft. Für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis sollten die Mitglieder einer Gemeinschaft an einem Strang ziehen. Die Regeln für ein gemeinsames Miteinander, aber auch für den Streitfall, ergeben sich aus dem Gesetz und der Teilungserklärung.

Die Rechtsanwälte unterstützen Sie deshalb bei:

  • Begutachtung von Teilungserklärungen und Eigentümerversammlungsprotokollen
  • Streitigkeiten zwischen Eigentümern, Miteigentümern, Nachbarn und Verwaltern
  • Prüfung Ihrer Rechte und Pflichten als WEG-Mitglied
  • Durchsetzung und Abwehr von Forderungen innerhalb der WEG und gegenüber Dritten