Arbeitsrecht – Für Arbeitgeber

Unsere Lösungen für Ihre Probleme

Als Arbeitgeber stehen Sie täglich vor vielfältigen arbeitsrechtlichen Herausforderungen. Von der Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverträge über die Umsetzung betrieblicher Umstrukturierungen bis hin zur Lösung von Konflikten mit Mitarbeitern oder dem Betriebsrat – das Arbeitsrecht ist ein komplexes Feld, das höchste Präzision und aktuelle Fachkenntnis erfordert.

Unsere Kanzlei versteht die Bedürfnisse von Arbeitgebern und bietet Ihnen pragmatische, rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Mit unserer umfassenden Erfahrung im Arbeitsrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen zu schützen, Risiken zu minimieren und Ihre unternehmerischen Ziele zu unterstützen.

Ob präventive Beratung oder die Lösung akuter Streitigkeiten – wir sind Ihr verlässlicher Partner für alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: den Erfolg Ihres Unternehmens.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht – Speziell für Arbeitgeber

  1. Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
    Ein gut formulierter Arbeitsvertrag ist das Fundament eines jeden Arbeitsverhältnisses. Wir sorgen dafür, dass Ihre Verträge nicht nur rechtssicher, sondern auch flexibel und zukunftssicher gestaltet sind. Unsere Leistungen:
  • Erstellung und Überprüfung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Beratung zu Befristungen, Teilzeitregelungen und variablen Vergütungsmodellen
  • Gestaltung von Wettbewerbs- und Verschwiegenheitsklauseln
  1. Unterstützung bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen
    Kündigungen sind rechtlich anspruchsvoll und erfordern eine sorgfältige Vorbereitung. Wir helfen Ihnen dabei, Fehler zu vermeiden und rechtliche Risiken zu minimieren.
    Unsere Leistungen:
  • Beratung zur Wahl der richtigen Kündigungsart (betriebsbedingt, personenbedingt, verhaltensbedingt)
  • Erstellung und Prüfung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
  • Unterstützung bei der Sozialauswahl und der Dokumentation
  1. Umstrukturierungen und Betriebsänderungen
    Egal, ob Sie eine Fusion, Restrukturierung oder Stellenabbau planen – wir begleiten Sie rechtlich und strategisch durch alle Prozesse. Unsere Leistungen:
  • Beratung zu Betriebsübergängen gemäß § 613a BGB
  • Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Massenentlassungen
  • Erstellung von Interessenausgleichen und Sozialplänen
    Verhandlung mit Betriebsräten und Gewerkschaften
  1. Beratung zu Mitbestimmungs- und Betriebsratsfragen
    Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat erfordert Fingerspitzengefühl und eine genaue Kenntnis der Mitbestimmungsrechte. Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Unsere Leistungen:
  • Beratung zu Betriebsratsanhörungen und Mitbestimmungsfragen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen
  • Schulung von Führungskräften im Umgang mit Betriebsräten
  • Vertretung bei Einigungsstellen und in arbeitsgerichtlichen Verfahren
  1. Compliance und Prävention
    Rechtskonformes Handeln schützt Ihr Unternehmen vor teuren Rechtsstreitigkeiten und Imageschäden. Wir entwickeln präventive Maßnahmen, um arbeitsrechtliche Konflikte frühzeitig zu vermeiden. Unsere Leistungen:
  • Entwicklung von Compliance-Richtlinien und Verhaltenskodizes
  • Beratung zu Datenschutz und Arbeitnehmerüberwachung
  • Schulung Ihrer Personalabteilung in aktuellen arbeitsrechtlichen Themen
  • Unterstützung bei internen Ermittlungen und Konfliktmanagement
  1. Flexible Arbeitszeitmodelle und Vergütungssysteme
    In einer modernen Arbeitswelt sind flexible und attraktive Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle entscheidend, um Talente zu gewinnen und zu halten. Wir beraten Sie zu rechtlichen und strategischen Aspekten. Unsere Leistungen:
  • Einführung und Anpassung flexibler Arbeitszeitmodelle (z. B. Gleitzeit, Homeoffice)
  • Beratung zu Überstundenregelungen und Arbeitszeitkonten
  • Entwicklung von Bonus- und Zielvereinbarungsmodellen
  1. Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
    Konflikte lassen sich nicht immer vermeiden. Wir vertreten Ihre Interessen konsequent und mit Nachdruck, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Unsere Leistungen:
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
  • Abwehr von Diskriminierungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Unterstützung bei Streitigkeiten mit Betriebsräten und Gewerkschaften
  1. Beratung zur Digitalisierung und modernen Arbeitswelten
    Die digitale Transformation verändert die Arbeitswelt rasant. Wir beraten Sie zu den arbeitsrechtlichen Herausforderungen der Digitalisierung. Unsere Leistungen:
  • Einführung und rechtliche Absicherung von Homeoffice und Remote-Arbeit
  • Beratung zur Nutzung digitaler Tools und Überwachungssysteme
  • Gestaltung von IT-Nutzungsrichtlinien und Datenschutzkonzepten

Warum unsere Kanzlei?

Fachliche Kompetenz
Unsere Anwälte verfügen über jahrelange Erfahrung im Arbeitsrecht und sind stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung. Unsere Kanzlei berät seit vielen Jahren erfolgreich Unternehmen, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Belangen des Arbeitsrechts. Dank unserer langjährigen Tätigkeit kennen wir die Fallstricke und Chancen dieses Rechtsgebiets und können Ihnen durchdachte und zukunftssichere Lösungen bieten.

  • Arbeitgeber: Unterstützung bei der Entwicklung rechtssicherer Arbeitsbedingungen und Prävention von rechtlichen Konflikten.
  • Arbeitnehmer: Verteidigung Ihrer Rechte bei Kündigungen, Abmahnungen oder Gehaltsstreitigkeiten.
  • Betriebsräte: Beratung und Vertretung in komplexen Verhandlungen und Mitbestimmungsfragen.

Individuelle Beratung
Jeder Fall ist einzigartig. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wir wissen, dass kein Fall wie der andere ist. Daher nehmen wir uns Zeit, Ihre Situation genau zu analysieren und eine individuelle Strategie zu entwickeln, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Unser Ziel ist es, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen – ob durch Verhandlung, Mediation oder ein gerichtliches Verfahren.

Mandantenorientierter Ansatz
Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und streben stets eine schnelle und effiziente Lösung Ihrer rechtlichen Anliegen an. Unsere oberste Priorität ist Ihr Erfolg. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Ziele und Bedenken zu verstehen, und setzen uns mit vollem Engagement für Ihre Interessen ein. Ob Sie Unterstützung bei einer dringenden Kündigung benötigen oder langfristige arbeitsrechtliche Lösungen suchen – wir sind für Sie da.

Klare Kommunikation
Rechtsangelegenheiten können kompliziert sein, doch mit uns behalten Sie den Überblick. Wir legen großen Wert auf eine transparente und verständliche Kommunikation. Sie werden stets über den Stand Ihres Falls informiert und wissen genau, welche Schritte als Nächstes unternommen werden.

Häufig gestellte Fragen von Arbeitgebern (FAQ)

  1. Welche Formalitäten muss ich bei einer Kündigung beachten?
    Eine Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) und von einer dazu berechtigten Person unterzeichnet sein. Zudem sollten Sie die Kündigungsfrist gemäß § 622 BGB oder des Arbeitsvertrags einhalten. Bei einer ordentlichen Kündigung ist in vielen Fällen eine vorherige Anhörung des Betriebsrats erforderlich. Außerdem müssen Sie prüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift.

  2. Wie vermeide ich Fehler bei betriebsbedingten Kündigungen?
    Bei betriebsbedingten Kündigungen sind folgende Punkte entscheidend:
  • Nachweis eines dringenden betrieblichen Erfordernisses (z. B. wirtschaftliche Gründe, Umstrukturierungen).
  • Durchführung einer ordnungsgemäßen Sozialauswahl (Berücksichtigung von Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung).
  • Anhörung des Betriebsrats.

    Wir helfen Ihnen dabei, eine rechtssichere betriebsbedingte Kündigung vorzubereiten.
  1. Was muss ich bei der Beschäftigung von Teilzeitkräften beachten?
    Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dürfen Teilzeitkräfte nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitkräfte. Zudem hat ein Arbeitnehmer, der länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt ist, einen Anspruch auf Teilzeit, sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Der Antrag muss mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden.

  2. Wie gehe ich mit häufigen Krankmeldungen eines Mitarbeiters um?
    Eine Kündigung wegen häufiger Krankmeldungen ist möglich, jedoch rechtlich anspruchsvoll. Sie müssen nachweisen, dass:
  • Es aufgrund der Krankmeldungen zu erheblichen betrieblichen Störungen kommt.
  • Eine negative Zukunftsprognose besteht, d. h., dass auch künftig mit hohen Ausfallzeiten zu rechnen ist.

    In vielen Fällen ist ein Gespräch oder ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) sinnvoll, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
  1. Was sollte ich bei einem Aufhebungsvertrag beachten?
    Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht eine einvernehmliche Trennung von einem Mitarbeiter. Dabei sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
  • Klare Regelung von Abfindung, Resturlaub und Freistellung.
  • Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (kein Zwang oder Druck auf den Mitarbeiter ausüben).
  • Vereinbarung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses.

    Lassen Sie den Aufhebungsvertrag immer rechtlich prüfen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
  1. Wie gehe ich vor, wenn ein Mitarbeiter gegen Betriebsregeln verstößt?
    Bei Verstößen gegen betriebliche Regeln sollten Sie:
  • Den Vorfall dokumentieren.
  • Den Mitarbeiter zu einer Stellungnahme auffordern.
  • Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen eine Abmahnung aussprechen.

    Eine Abmahnung sollte schriftlich erfolgen und den konkreten Vorfall sowie die Folgen bei Wiederholung benennen. Nur bei groben Pflichtverletzungen (z. B. Diebstahl, Arbeitszeitbetrug) ist eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung zulässig.
  1. Welche Pflichten habe ich bei der Einführung von Homeoffice?
    Es gibt keinen generellen Anspruch auf Homeoffice, es sei denn, dies ist vertraglich geregelt. Wenn Homeoffice ermöglicht wird, sollten Sie klare Regelungen treffen:
  • Arbeitszeit: Wie werden Arbeitszeiten und Pausen dokumentiert?
  • Datenschutz: Welche Maßnahmen gelten für den Umgang mit sensiblen Daten?
  • Kostenübernahme: Wer trägt die Kosten für Arbeitsmittel wie Laptop oder Internet?

    Wir unterstützen Sie bei der Erstellung rechtssicherer Homeoffice-Vereinbarungen.
  1. Was sind meine Pflichten bei einer Betriebsratsanhörung?
    Vor einer Kündigung oder bei mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen (z. B. Arbeitszeitänderungen) müssen Sie den Betriebsrat anhören. Die Anhörung muss alle wesentlichen Informationen umfassen, darunter:
  • Art der Maßnahme (z. B. Kündigung, Versetzung).
  • Begründung und betriebliche Hintergründe.

    Ohne ordnungsgemäße Anhörung kann eine Kündigung unwirksam sein.
  1. Kann ich Überstunden von meinen Mitarbeitern verlangen?
    Ja, sofern dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Überstunden müssen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einhalten (max. 10 Stunden pro Tag) und innerhalb eines Ausgleichszeitraums kompensiert werden. Wichtig ist, dass Überstunden entweder vergütet oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden.

  2. Was muss ich bei der Beschäftigung von befristeten Mitarbeitern beachten?
    Befristete Arbeitsverhältnisse sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig:
  • Ohne Sachgrund: Maximal 2 Jahre (mit bis zu 3 Verlängerungen).
  • Mit Sachgrund: Zeitlich unbegrenzt möglich (z. B. Vertretung während Elternzeit).

    Eine Befristung muss schriftlich vereinbart werden, bevor der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufnimmt.
  1. Wie reagiere ich auf eine Klage vor dem Arbeitsgericht?
    Wenn ein Mitarbeiter Klage gegen Sie einreicht (z. B. wegen einer Kündigung), sollten Sie:
  • Die Klageschrift sorgfältig prüfen.
  • Sich anwaltlich beraten lassen, um die Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen zu klären.
  • Fristen beachten und eine gut vorbereitete Klageerwiderung einreichen.

    Wir vertreten Ihre Interessen konsequent und engagiert, um unnötige Kosten und Risiken zu vermeiden.
  1. Was muss ich bei einer Massenentlassung beachten?
    Bei Entlassungen, die eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern betreffen, sind Sie verpflichtet:
  • Den Betriebsrat frühzeitig einzubinden.
  • Eine Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit einzureichen.
  • Interessenausgleich und Sozialplan zu verhandeln.

    Wir unterstützen Sie dabei, alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten und eine strategische Lösung für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

Kontaktieren Sie uns

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Unsere Expertise – Ihre Sicherheit im Arbeitsrecht

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie optimal vertreten werden.

Alexander Fuchs

Herr Rechtsanwalt Fuchs hat sich durch seine jahrelange Praxis und zahlreiche erfolgreiche Verfahren als Spezialist für Arbeitsrecht etabliert. Er ist bekannt für seine durchdachte strategische Herangehensweise und seine Fähigkeit, auch in komplexen Fällen effiziente Lösungen zu finden. Seine Schwerpunkte umfassen insbesondere Kündigungsschutzverfahren, die Gestaltung von Arbeitsverträgen und die Vertretung in arbeitsrechtlichen Verhandlungen.

Babette Kusche

Frau Kusche bringt eine exzellente Expertise im Arbeitsrecht mit, kombiniert mit einem tiefen Verständnis für die menschliche Dimension arbeitsrechtlicher Konflikte. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zur betrieblichen Mitbestimmung, Diskriminierungs- und Gleichstellungsfragen sowie Mediation in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Ihr Einfühlungsvermögen und ihre Verhandlungsstärke sorgen dafür, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.