Ihre Rechte im Fokus
Das Arbeitsverhältnis ist eine der wichtigsten Grundlagen Ihres täglichen Lebens. Doch was tun, wenn es zu Konflikten mit dem Arbeitgeber kommt? Ob Kündigung, Abmahnung, offene Gehaltsforderungen oder Fragen zu Überstunden und Urlaub – als Arbeitnehmer stehen Ihnen umfassende Rechte zu, die Sie schützen und stärken sollen.
Unsere Kanzlei ist Ihr kompetenter Partner, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche geht. Mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte zu verstehen, zu verteidigen und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.
Ob bei Fragen zur Kündigung, zu Arbeitsverträgen oder Diskriminierung am Arbeitsplatz – wir stehen an Ihrer Seite und setzen uns engagiert und durchsetzungsstark für Ihre Interessen ein. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und nehmen Sie Ihre Rechte selbstbewusst in die Hand!
Unsere Leistungen im Arbeitsrecht – Speziell für Arbeitnehmer
- Beratung zu Arbeitsverträgen
Ein rechtskonformer und klar formulierter Arbeitsvertrag schützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Wir unterstützen Sie bei:
- Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Anpassung von Verträgen an aktuelle rechtliche Anforderungen
- Beratung zu Klauseln wie Wettbewerbsverboten, Probezeiten oder Befristungen
- Unterstützung bei Kündigungen
Ob betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt – Kündigungen sind oft ein rechtlicher Streitpunkt. Unsere Leistungen umfassen:
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen
- Vertretung in Kündigungsschutzklagen
- Beratung zu Abmahnungen und Aufhebungsverträgen
- Arbeitszeit und Vergütung
Die Einhaltung von Arbeitszeitregelungen und die gerechte Vergütung sind essenziell. Wir beraten zu:
- Überstundenvergütungen und Ruhezeiten
- Teilzeitansprüchen und Sonderregelungen
- Vergütungsmodellen und variablen Gehaltsbestandteilen
- Rechte von Arbeitnehmervertretungen
Wir unterstützen Betriebsräte und Personalabteilungen bei der Auslegung und Umsetzung von Mitbestimmungsrechten, der Erstellung von Betriebsvereinbarungen und in Verhandlungen mit Arbeitgebern. - Konfliktlösung und Mediation
Konflikte im Arbeitsumfeld lassen sich oft durch eine professionelle Mediation lösen. Wir begleiten Sie, um langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Warum unsere Kanzlei?
Fachliche Kompetenz
Unsere Anwälte verfügen über jahrelange Erfahrung im Arbeitsrecht und sind stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung. Unsere Kanzlei berät seit vielen Jahren erfolgreich Unternehmen, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Belangen des Arbeitsrechts. Dank unserer langjährigen Tätigkeit kennen wir die Fallstricke und Chancen dieses Rechtsgebiets und können Ihnen durchdachte und zukunftssichere Lösungen bieten.
- Arbeitgeber: Unterstützung bei der Entwicklung rechtssicherer Arbeitsbedingungen und Prävention von rechtlichen Konflikten.
- Arbeitnehmer: Verteidigung Ihrer Rechte bei Kündigungen, Abmahnungen oder Gehaltsstreitigkeiten.
- Betriebsräte: Beratung und Vertretung in komplexen Verhandlungen und Mitbestimmungsfragen.
Individuelle Beratung
Jeder Fall ist einzigartig. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wir wissen, dass kein Fall wie der andere ist. Daher nehmen wir uns Zeit, Ihre Situation genau zu analysieren und eine individuelle Strategie zu entwickeln, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Unser Ziel ist es, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen – ob durch Verhandlung, Mediation oder ein gerichtliches Verfahren.
Mandantenorientierter Ansatz
Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und streben stets eine schnelle und effiziente Lösung Ihrer rechtlichen Anliegen an. Unsere oberste Priorität ist Ihr Erfolg. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Ziele und Bedenken zu verstehen, und setzen uns mit vollem Engagement für Ihre Interessen ein. Ob Sie Unterstützung bei einer dringenden Kündigung benötigen oder langfristige arbeitsrechtliche Lösungen suchen – wir sind für Sie da.
Klare Kommunikation
Rechtsangelegenheiten können kompliziert sein, doch mit uns behalten Sie den Überblick. Wir legen großen Wert auf eine transparente und verständliche Kommunikation. Sie werden stets über den Stand Ihres Falls informiert und wissen genau, welche Schritte als Nächstes unternommen werden.
Häufig gestellte Fragen von Arbeitnehmern (FAQ)
- Wann darf ein Arbeitgeber mich kündigen?
Antwort:
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und bestimmten Voraussetzungen entsprechen. Grundsätzlich gibt es drei Arten von Kündigungen:
- Betriebsbedingt (z. B. wegen Stellenabbau)
- Personenbedingt (z. B. aufgrund von Krankheit)
- Verhaltensbedingt (z. B. bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen)
Wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift, ist eine Kündigung nur unter strengen Bedingungen zulässig. Häufig ist eine vorherige Abmahnung erforderlich.
- Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nicht automatisch. Allerdings wird in der Praxis häufig eine Abfindung angeboten, um Kündigungsschutzklagen zu vermeiden. Im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder in einem gerichtlichen Vergleich lassen sich oft Abfindungen aushandeln. - Was muss ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?
Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
– Kündigung prüfen: Ist sie formal korrekt? Liegt ein Kündigungsgrund vor?
– Frist beachten: Sie haben 3 Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
– Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um Ihre Optionen zu klären.
- Welche Rechte habe ich bei einer Abmahnung?
Eine Abmahnung dient als Warnung vor einer möglichen Kündigung. Sie können:
– Reagieren: Eine Gegendarstellung verfassen.
– Prüfen lassen: Überprüfen, ob die Abmahnung rechtlich haltbar ist.
– Abmahnen lassen: Falls die Abmahnung unwirksam ist, kann sie aus der Personalakte entfernt werden.
- Kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:
- Die Verpflichtung zu Überstunden muss im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sein.
- Überstunden dürfen nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen (max. 10 Stunden pro Tag, mit Ausgleichszeiten).
- Eine Anordnung ohne Grundlage ist nicht zulässig.
- Welche Ansprüche habe ich bei einer Elternzeit?
Während der Elternzeit genießen Sie besonderen Kündigungsschutz. Außerdem haben Sie das Recht, nach der Elternzeit an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren oder eine Teilzeitbeschäftigung zu beantragen. Ihre Sozialversicherungsansprüche bleiben in dieser Zeit bestehen. - Kann mein Arbeitgeber mich einfach versetzen?
Eine Versetzung ist möglich, wenn:
- Ihr Arbeitsvertrag dies erlaubt (Versetzungsklausel).
- Es sachliche Gründe für die Versetzung gibt.
- Allerdings darf die Versetzung nicht unzumutbar sein und muss im Rahmen des sogenannten „billigen Ermessens“ erfolgen.
- Was passiert bei einer Krankheit während des Arbeitsverhältnisses?
Bei einer Krankheit haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen. Danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlung eines Krankengeldes. Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur unter strengen Bedingungen möglich. - Wie lange ist die gesetzliche Kündigungsfrist?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt nach § 622 BGB:
- Für Arbeitnehmer: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
- Für Arbeitgeber: Die Frist verlängert sich je nach Betriebszugehörigkeit, z. B. 1 Monat nach 2 Jahren, 2 Monate nach 5 Jahren usw.
- Abweichende Regelungen können im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag stehen.
- Was kann ich tun, wenn ich am Arbeitsplatz gemobbt werde?
Bei Mobbing sollten Sie:
- Dokumentieren: Alle Vorfälle schriftlich festhalten.
- Gespräch suchen: Mit dem Arbeitgeber oder Betriebsrat sprechen.
- Rechtliche Schritte prüfen: Ein Fachanwalt kann beurteilen, ob Ansprüche wie Schadensersatz oder Unterlassung bestehen.
- Habe ich Anspruch auf Urlaub während der Kündigungsfrist?
Ja, Sie können während der Kündigungsfrist Ihren Urlaubsanspruch geltend machen, es sei denn, der Arbeitgeber benötigt Sie dringend oder der Urlaub ist bereits verbraucht. Alternativ muss der nicht genommene Urlaub ausgezahlt werden. - Was ist eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Dabei können Bedingungen wie eine Abfindung, Freistellung oder ein wohlwollendes Arbeitszeugnis vereinbart werden. Lassen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung prüfen, da er nicht widerrufen werden kann. - Kann ich wegen einer Schwangerschaft gekündigt werden?
Nein, Schwangere genießen besonderen Kündigungsschutz nach § 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Eine Kündigung während der Schwangerschaft oder bis zu 4 Monate nach der Geburt ist nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich. - Darf mein Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis verweigern?
Nein, jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Es muss klar, wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Sie können ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis verlangen.
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Unsere Expertise – Ihre Sicherheit im Arbeitsrecht
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie optimal vertreten werden.
Alexander Fuchs
Herr Rechtsanwalt Fuchs hat sich durch seine jahrelange Praxis und zahlreiche erfolgreiche Verfahren als Spezialist für Arbeitsrecht etabliert. Er ist bekannt für seine durchdachte strategische Herangehensweise und seine Fähigkeit, auch in komplexen Fällen effiziente Lösungen zu finden. Seine Schwerpunkte umfassen insbesondere Kündigungsschutzverfahren, die Gestaltung von Arbeitsverträgen und die Vertretung in arbeitsrechtlichen Verhandlungen.
Babette Kusche
Frau Kusche bringt eine exzellente Expertise im Arbeitsrecht mit, kombiniert mit einem tiefen Verständnis für die menschliche Dimension arbeitsrechtlicher Konflikte. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zur betrieblichen Mitbestimmung, Diskriminierungs- und Gleichstellungsfragen sowie Mediation in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Ihr Einfühlungsvermögen und ihre Verhandlungsstärke sorgen dafür, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.