BFH, Urteil vom 09.04.2025 – II R 48/21 Zunehmend werden vor der Hochzeit Eheverträge geschlossen. Meist wird eine sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart. Dies bedeutet, dass für den Fall, dass die Ehe mit Scheidung enden sollte, wechselseitig keine Zugewinnausgleichsansprüche geltend gemacht werden. Jeder behält sein jeweiliges Vermögen. Besteht zwischen den Eheleuten ein erhebliches wirtschaftliches Ungleichgewicht, vereinbaren […]
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