Kaum etwas trifft Autofahrer härter als der Verlust der Fahrerlaubnis. Der Führerschein steht nicht nur für Mobilität, sondern für viele auch für berufliche Existenz und persönliche Freiheit. Umso größer ist die Verunsicherung, wenn Post von der Behörde oder dem Gericht ins Haus flattert und von einem Fahrverbot oder gar vom Entzug der Fahrerlaubnis die Rede ist. Beide Begriffe klingen ähnlich – tatsächlich unterscheiden sie sich jedoch in ihrer rechtlichen Bedeutung und in ihren Folgen erheblich.
Wer den Unterschied kennt, kann besser einschätzen, wie ernst die Lage ist und welche Schritte sinnvoll sind, um die eigenen Rechte zu wahren.
Das Fahrverbot – eine vorübergehende Zwangspause
Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Sanktion. Der Betroffene darf während der festgelegten Dauer (in der Regel ein bis drei Monate) kein Kraftfahrzeug führen. Die Fahrerlaubnis bleibt jedoch bestehen. Es handelt sich also nicht um den Verlust der Fahrerlaubnis, sondern lediglich um eine vorübergehende Fahrpause, die nach Ablauf automatisch endet.
Rechtlich geregelt ist das Fahrverbot in § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in § 44 Strafgesetzbuch (StGB). Während § 25 StVG das Fahrverbot als Nebenfolge bei Ordnungswidrigkeiten vorsieht, betrifft § 44 StGB Fälle, in denen das Gericht im Rahmen einer Straftat ein Fahrverbot verhängt.
Ein Fahrverbot wird typischerweise bei mittleren Verkehrsverstößen ausgesprochen, also bei Delikten, die zwar erheblich, aber nicht derart schwerwiegend sind, dass die Fahreignung grundsätzlich infrage steht. Beispiele sind deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverletzungen oder Fahrten mit einem Alkoholwert ab 0,5 Promille, sofern keine zusätzlichen Ausfallerscheinungen hinzukommen.
Wichtig: Wer in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erhalten hat, darf den Beginn des Verbots selbst bestimmen – innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids oder Urteils (§ 25 Abs. 2a StVG). Diese sogenannte Vier-Monats-Frist ermöglicht es, das Fahrverbot etwa in die Urlaubszeit zu legen und berufliche Nachteile abzufedern.
Der Entzug der Fahrerlaubnis – der vollständige Verlust der Fahrberechtigung
Deutlich gravierender ist der Entzug der Fahrerlaubnis. Hier verliert der Betroffene das Recht, überhaupt ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Fahrerlaubnis wird vollständig aufgehoben, der Führerschein eingezogen, und nach Ablauf einer Sperrfrist ist eine Neuerteilung erforderlich.
Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 69 StGB sowie in § 3 StVG in Verbindung mit § 46 FeV. Ein Entzug erfolgt immer dann, wenn der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt, etwa bei Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Unfallflucht (§ 142 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) oder bei wiederholten schweren Verkehrsverstößen. In den Fällen des § 69 Abs. 2 StGB wird eine Regelvermutung der Ungeeignetheit angenommen.
Nach dem Entzug wird eine Sperrfrist festgesetzt, während der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Diese beträgt mindestens sechs Monate und kann bis zu fünf Jahre dauern. In besonders schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis sogar dauerhaft entzogen werden.
Nach Ablauf der Sperrfrist muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Die Behörde prüft dann, ob die Fahreignung wieder vorliegt. Häufig wird die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens oder die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verlangt, insbesondere bei Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten. Ohne bestandene MPU erfolgt keine Neuerteilung.
Unterschiede in Wirkung und Folgen
Während ein Fahrverbot nur eine vorübergehende Einschränkung darstellt, hat der Entzug der Fahrerlaubnis tiefgreifende Konsequenzen.
Beim Fahrverbot wird lediglich die Nutzung des Führerscheins für einen begrenzten Zeitraum untersagt; danach darf der Betroffene automatisch wieder fahren. Beim Entzug dagegen ist die Fahrerlaubnis erloschen.
Gerade für Berufskraftfahrer oder Pendler kann der Entzug existenzbedrohend sein. Oft hängt der Arbeitsplatz davon ab, ob und wann der Führerschein wieder erteilt wird.
Auch juristisch unterscheiden sich die Maßnahmen: Ein Fahrverbot ist, während der Entzug der Fahrerlaubnis eine Maßregel der Besserung und Sicherung mit präventivem Charakter darstellt.
Möglichkeiten der Verteidigung und anwaltliche Hilfe
Wer von einem Fahrverbot oder einem drohenden Entzug betroffen ist, sollte unverzüglich anwaltlichen Rat einholen. Ein Anwalt kann prüfen, ob Messfehler, Verfahrensmängel oder unzulässige Beweismittel vorliegen. In vielen Fällen lässt sich ein Fahrverbot abwenden oder in eine höhere Geldbuße umwandeln, vor allem wenn berufliche Härten glaubhaft gemacht werden können.
Bei einem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis kann geprüft werden, ob die Annahme der Ungeeignetheit tatsächlich gerechtfertigt ist. Durch eigene Gutachten, gezielte Aufarbeitung des Sachverhalts oder die Klärung von Beweisproblemen kann häufig ein günstigeres Ergebnis erzielt werden.
Fazit
Ein Fahrverbot ist zwar ärgerlich, aber zeitlich begrenzt – nach Ablauf der Frist darf man automatisch wieder fahren.Der Entzug der Fahrerlaubnis dagegen ist ein schwerwiegender Einschnitt, der oft Monate oder Jahre nachwirkt. Ohne erfolgreiches Neuerteilungsverfahren und gegebenenfalls bestandene MPU bleibt man dauerhaft ohne Führerschein.
Wer betroffen ist, sollte daher frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Eine kompetente Verteidigung kann nicht nur helfen, den Führerschein zu retten, sondern auch Bußgelder, Sperrfristen und Folgekosten deutlich reduzieren.