Das Bundesarbeitsgericht hat gerade entschieden: Arbeitnehmer, die mehreren Betrieben eines Unternehmens angehören, haben in allen diesen Betrieben das aktive Wahlrecht – das gilt auch für auch Führungskräfte in einer unternehmensinternen Matrix-Struktur.
Die Auswirkungen des Urteils
Dieses Urteil könnte direkte Auswirkungen auf die nächste Betriebsratswahl haben. Unternehmen mit Matrix-Strukturen sollten sich darauf einstellen, dass mehr Arbeitnehmer als bisher wahlberechtigt und wählbar sein könnten. Dies könnte die Zusammensetzung des Betriebsrats erheblich beeinflussen und möglicherweise zu größeren Gremien und einer höheren Wahlbeteiligung führen.

Der konkrete Fall
In einem aktuellen Fall aus der IT-Branche erklärte das Gericht eine Anfechtung der Betriebsratswahl für unzulässig. Die Vorinstanzen hatten argumentiert, dass Führungskräfte nur in einem Betrieb wahlberechtigt seien. Das Bundesarbeitsgericht stellte jedoch klar, dass die Eingliederung in die Betriebsorganisation maßgeblich ist und somit eine Mehrfach-Wahlberechtigung möglich sein kann. Nun muss das Landesarbeitsgericht weitere Details klären (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22. Mai 2025 – 7 ABR 28/24).
Arbeitgeber und Betriebsräte sollten sich bereits jetzt auf die Folgen dieser Entscheidung vorbereiten, um die nächste Wahl rechtssicher zu gestalten und die Arbeitnehmer über ihre Rechte zu informieren. Gerne berät Sie bei Bedarf Rechtsanwältin Frau Babette Kusche.