Gesetzliche Pausenzeiten im Arbeitsverhältnis

Erst die Arbeit, dann das Vergnügen – dieses Sprichwort kennt fast jeder und viele Vorgesetzte nutzen es gerne. Aber auch Pausen sind ein fester Bestandteil der Arbeit. Das Arbeitszeitgesetz regelt genau, wann und wie lange Pausen eingelegt werden müssen – sowohl im Büro als auch im Home Office. Gesetzliche Pausenzeiten sind dabei nach Arbeitsstunden gestaffelt. Doch was gilt im Detail und welche Ausnahmen gibt es? 

So sind die Pausenzeiten gesetzlich geregelt

Das Arbeitszeitgesetz regelt neben der maximalen Arbeitszeit auch die Dauer der Pausen. Die Ruhepausen sind in § 4 ArbZG genau definiert: Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis maximal neun Stunden gilt eine gesetzliche Pausenzeit von mindestens 30 Minuten. Wer mehr als neun Stunden arbeitet, muss die Arbeit für mindestens 45 Minuten durch eine Ruhepause unterbrechen. 

Arbeitszeit pro TagGesetzliche Pausenzeit
unter 6 Stundenkeine Pause vorgeschrieben
von 6 bis 9 Stundenmindestens 30 Minuten
über 9 Stundenmindestens 45 Minuten

Zusätzlich sieht das Arbeitszeitgesetz explizit vor, die Ruhepausen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufzuteilen. Erst eine Arbeitsunterbrechung von über 15 Minuten zählt als eine Erholungspause.

Auch im Home Office gilt die Pausenregelung unverändert. Dort ist ebenfalls nach sechs Stunden Arbeitszeit eine Pause Pflicht. Als Arbeitnehmer bist du rechtlich verpflichtet, deine Pausen einzuhalten – unabhängig von den Regelungen im Arbeitsvertrag. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Fehlende Pausen wirken sich direkt auf die Konzentration und damit auf die Qualität der Arbeit aus. Besonders im Home Office ist es wichtig, regelmäßige Pausen einzulegen und ausreichend Bewegung in den Alltag zu integrieren, um langfristig leistungsfähig zu bleiben. Davon profitieren nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch die Arbeitgeber.

Müssen Pausenzeiten erfasst werden?

Die vorgeschriebene gesetzliche Pausenzeit zählt nicht zur Arbeitszeit und wird daher auch nicht bezahlt. Der Arbeitgeber kann die Pausenzeit daher von der Arbeitszeit abziehen. Andere Regelungen können im Arbeitsvertrag vereinbart sein – auch eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Aber Achtung: Gibt es keinen Nachweis darüber, dass die Pausenzeit genommen oder gewährt wurde, kann ein pauschaler Abzug durch den Arbeitgeber rechtswidrig sein. So entschied ein Gericht in einem Fall, dass ein Unternehmen nicht ermöglichte Pausen rückwirkend als Arbeitszeit vergüten muss. Die Arbeitszeiterfassung zeigte hier nicht, dass der Arbeitnehmer die täglich vorgeschriebene Mittagspause von einer Stunde während der Schichtzeit eingelegt hatte.

Ruhezeiten zwischen Arbeitstagen

Neben den Pausenregelungen ist auch eine verbindliche Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen vorgeschrieben. Aber wie viel Zeit muss mindestens zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn liegen?

Volljährige Arbeitnehmer müssen gemäß § 5 ArbZG eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten einhalten. Diese Ruhezeit gilt ausdrücklich auch bei mehreren Nebenjobs.     

Beispiel: 

Andreas hat zwei Jobs. Er arbeitet vormittags in einer Buchhandlung und abends in einem Restaurant an der Theke. Dort endet seine Schicht erst um 22 Uhr. Somit darf er seine Arbeit in der Buchhandlung nicht vor 9 Uhr morgens beginnen.

Was zählt als Arbeitspause und was nicht?

Nicht jede kurze Unterbrechung ist gleich eine Arbeitspause. Kurze Pausen, etwa um sich ein Getränk zu holen, sind ebenso Teil der Arbeitszeit wie der Gang zur Toilette. Die Regelungen zu Raucher- oder Betriebspausen sind hingegen weniger bekannt.     

Bei Raucherpausen kommt es auf den Einzelfall an 

Zigarettenpausen sind insbesondere in großen Unternehmen häufig klar geregelt, zum Beispiel durch eine Betriebsvereinbarung. Eine Raucherpause kann auf dem Firmengelände verboten oder auf bestimmte Orte, wie Raucherbereiche, beschränkt sein. Einige Unternehmen tolerieren in der Praxis Raucherpausen als Teil der Arbeitszeit – dies sollte aber nur in Maßen genutzt werden, da es darauf keinen Rechtsanspruch gibt.

Zudem kann ein Tarif- oder Arbeitsvertrag auch vorschreiben, dass Mitarbeitende vor und nach ihren Raucherpausen immer Aus- und Einstempeln müssen. Dadurch gilt die Raucherpause nicht als Arbeitszeit und muss nachgearbeitet werden.

Verstöße gegen die betrieblichen Pausenregelungen (beispielsweise übermäßige Raucherpausen in der Arbeitszeit) können zu einer Abmahnung führen. Bei wiederholter Missachtung droht sogar die Kündigung!

Unterschied zwischen Betriebspause und Ruhepause

Eine Pause aus betrieblichen Gründen ist keine Ruhepause. Diese sogenannte Betriebspause ist eine ungeplante oder überraschende Arbeitsunterbrechung der Arbeitszeit. 

Wenn beispielsweise eine Maschine aus technischen Gründen 15 Minuten für einen Neustart braucht, ist dies keine unbezahlte Arbeitspause. Damit ist eine Betriebspause bezahlte Arbeitszeit – im Gegensatz zur Ruhepause.     

Ausnahmen von der gesetzlichen Pausenzeit

Gesetzliche Pausenzeiten sind verbindlich und grundsätzlich unverhandelbar. Allerdings dürfen Tarifverträge die Pausen- und Ruhezeiten anders regeln.
Ausnahmen von der allgemeinen Pausenregelung sind in §18 ArbZG festgelegt und gelten für:

  • leitende Angestellte
  • Chefärzte
  • Leiter von öffentlichen Behörden, deren Vertreter, sowie Personen im öffentlichen Dienst mit Personalverantwortung
  • Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen
  • den liturgischen Bereich der Kirchen und Religionsgemeinschaften (Küster, Ministranten u.v.a.)
Abweichende gesetzliche Pausenregelung für Jugendliche

Jugendliche stehen auf der Arbeit unter besonderem Schutz. Der Gesetzgeber hat sogar ein eigenes Regelwerk geschaffen: das Jugendarbeitsschutzgesetz (kurz JArbSchG). Es enthält auch eine Regelung für gesetzliche Pausenzeiten.

Minderjährige müssen bereits nach viereinhalb Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen. Ab sechs Stunden Arbeitszeit müssen Jugendliche eine Arbeitspause von 60 Minuten nehmen (§11 JArbSchG). Auch Jugendliche dürfen ihre Ruhepausen in 15-minütige Blöcke einteilen. Bei Jugendlichen unter 18 beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen mindestens 12 Stunden.

Konsequenzen bei Verstoß gegen gesetzliche Pausenzeiten

Jeder Arbeitnehmer hat nicht nur das Recht auf eine Pause, sondern auch die Pflicht, die gesetzliche Pausenregelung einzuhalten. Das gilt sowohl für die tägliche Pausenzeit als auch für die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen. Letztendlich ist der Arbeitgeber aber rechtlich dafür verantwortlich.

Bei einem Verstoß gegen die gesetzliche Pausenregelung sind laut § 22 Arbeitszeitgesetz sowohl Bußgelder als auch eine Freiheitsstrafe möglich. Eine Freiheitsstrafe ist allerdings nur denkbar, wenn Arbeitgeber vorsätzlich handeln und ihre Mitarbeitenden gefährden. Ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit bei einem Verstoß gegen gesetzliche Pausenzeiten kann je nach Vorkommnis bei bis zu 50.000 Euro liegen.

Außerdem sind auch Ansprüche der Arbeitnehmer denkbar. Sie können unter anderem Nachbesserung oder Schadensersatz verlangen – insbesondere bei gesundheitlichen Problemen aufgrund fehlender Arbeitspausen.

Gesetzliche Pausen – mehr als nur eine Pflicht

Gesetzliche Pausenzeiten sind zum Schutz der Arbeitnehmer klar geregelt und dienen der Erholung und Leistungsfähigkeit. Bis auf wenige Ausnahmen gelten diese für alle Mitarbeitenden. Informiere dich über die genauen Regelungen in deinem Unternehmen und achte auf die Einhaltung deiner Pausen – sowohl im Büro als auch im Home Office. Denn nur wer ausgeruht arbeitet, kann langfristig produktiv und kreativ bleiben.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Alexander Fuchs berät Sie gern bei weiteren Fragen zu dieser komplexen Angelegenheit.