Gerade zu Jahresbeginn haben viele gute Vorsätze. Auch in Bezug darauf, endlich das Thema der Regelungen für ein etwaiges Testament anzugehen.
Hierzu sollte man sich grundsätzlich anwaltlich beraten lassen. Auch dahingehend, ob eventuell die Regelungen des Gesetzes bereits die erbrechtliche Gestaltung ausreichend abbilden. Gehen wir von einer Familie mit zwei volljährigen Kindern aus. Hier würde im Falle, dass der erste Ehegatte verstirbt laut Gesetz der Überlebende die Hälfte seinen Nachlasses mit den beiden Kinder (diese erben jeweils zu ¼) in nicht geteilter Erbengemeinschaft erben. Dies ist häufig, gerade wenn die Eheleute eine Immobilie besitzen, nicht gewollt.
Es stellt sich somit die Frage nach einer Alternative: einem Ehegattentestament.
Welche Ehegattentestamente gibt es?
Zur Regelung ihres Nachlasses stehen Ehepartnern verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können einerseits jeweils ein eigenes Testament erfassen oder aber sie können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Beides unterliegt den gesetzlichen Formvorschriften und kann sowohl privatschriftlich als auch notariell erfolgen. Entscheiden sich die Ehegatten für ein gemeinschaftliches Testament, stellt sich die Frage, wie dieses Ehegattentestament konkret ausgestaltet werden kann. Häufig wird die Erbfolge nach dem sogenannten Berliner Testament geregelt. Eine Alternative zum Berliner Testament bildet das sogenannte Sylter Testament.

Was ist das Berliner Testament?
Mit dem Berliner Testament wird geregelt, dass die Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und der überlebende Ehepartner anschließend bei seinem Tod von gemeinsam benannten Schlusserben, meist die gemeinsamen Kinder, beerbt wird. Es können jedoch auch (gerade bei Patchworkfamilien) Kinder eines Ehegatten oder andere Personen als Schlusserben eingesetzt werden.
Was ist ein Sylter Testament?
Beim Sylter Testament wird nicht der Ehepartner Erbe, sondern die Kinder der Ehepartner erben unmittelbar bereits nach dem Versterben des Elternteils dessen Nachlass. Der überlebende Ehegatte geht jedoch nicht leer aus. Vielmehr erhält er zum Beispiel im Wege eines Vermächtnisses das Nießbrauchrecht an verschiedenen Nachlassgegenständen. Beispielsweise erhält er das Nießbrauchrecht (oder Wohnungsrecht) an der Familienimmobilie sowie erhält er über Vermächtnisse das Kontovermögen oder andere Wertgegenständen. Beim Tod des letztversterbenden Ehepartners erben die Kindern seinen Nachlass. Etwaige vorbehaltene Nießbrauchrechte erlöschen mit seinem Tod.
Was sind die Unterschiede zwischen Sylter Testament und Berliner Testament?
Anders als das Berliner Testament wird beim Sylter Testament der überlebende Ehegatte nicht zum Alleinerben eingesetzt. Hierdurch können erbschaftsteuerliche Freibeträge gegenüber dem Erblasser in der Regel besser genutzt werden. Auf der anderen Seite erhält der überlebende Ehegatte Vermögenswerte in Form von Nießbrauch oder anderen Vermächtnissen, so dass eine finanzielle Absicherung des überlebenden Ehepartners gesichert ist.
Gerne steht Ihnen zur Beratung bei der Erstellung Ihres Testaments Rechtsanwältin Frau Julia Gerstein-Thole zur Verfügung.