Für Geschäftsführer einer GmbH kann das sogenannte Insichgeschäft nach § 181 BGB eine Herausforderung sein. Dieser Paragraf verbietet grundsätzlich Rechtsgeschäfte, bei denen eine Person sowohl auf der Seite des Geschäftsführers als auch auf der Gegenseite agiert. Doch mit der richtigen gesellschaftsvertraglichen Regelung kann dieses Verbot aufgehoben werden. Welche Vorteile bringt die Befreiung, welche Grenzen gibt […]
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