Der Pfändungsfreibetrag: Schutzmechanismus für überschuldete Personen

Wachsen die Schulden einem über den Kopf, werden Rechnungen nicht mehr bezahlt. Die Folge ist früher oder später die Zwangsvollstreckung. Haben die Gläubiger Zugriff auf Ihr Konto, kann das tägliche Leben schwer gemeistert werden, insbesondere da der gesamte Zahlungsverkehr heutzutage nahezu vollständig elektronisch abläuft.  Der Gesetzgeber hat diese missliche Lage erkannt. Der Pfändungsfreibetrag schützt einen Teil des Einkommens vor der Pfändung. 

Im Folgenden erfahren Sie wie:

1. Was ist ein Pfändungsfreibetrag?

2. Zweck des Pfändungsfreibetrags

3. Rechtliche Grundlagen

4. Berechnung des Pfändungsfreibetrags

5. Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Was ist ein Pfändungsfreibetrag?

Der Pfändungsfreibetrag bezeichnet den Betrag, der einem Schuldner trotz bestehender Pfändung erhalten bleibt und nicht gepfändet werden darf. Der Sinn des Freibetrags besteht darin, dass der Schuldner trotz Vollstreckungsmaßnahmen seine grundlegenden Lebenshaltungskosten decken kann. Dazu gehören Ausgaben für Wohnen, Nahrung und andere notwendige Lebensbedürfnisse. So soll verhindert werden, dass der Schuldner vollständig verarmt und in eine existenzgefährdende Situation gerät.

Der Pfändungsfreibetrag wird regelmäßig gesetzlich neufestgelegt und richtet sich nach dem Einkommen des Schuldners sowie der Anzahl der Personen, für die der Schuldner unterhaltspflichtig ist, wie zum Beispiel Kinder oder Ehepartner. Die Höhe des Freibetrags steigt mit der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen, sodass diese ebenfalls vor finanzieller Not geschützt werden.

Der Pfändungsfreibetrag ist nicht immer gleich. Er hängt zum einen von der Höhe des Einkommens und zum anderen von der Anzahl unterhaltsberechtigter Personen ab.

Zweck des Pfändungsfreibetrags

Der Pfändungsfreibetrag dient vor allem dem Schutz der Existenz des Schuldners. Er stellt sicher, dass der Schuldner auch während der Pfändung über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um seine Lebensgrundlage zu erhalten. Ohne einen solchen Freibetrag könnte eine Pfändung den Schuldner und dessen Familie in eine untragbare finanzielle Situation bringen, die im schlimmsten Fall zu Obdachlosigkeit oder Armut führen könnte.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Pfändungsfreibetrags ist der Schutz der Familie des Schuldners. In vielen Fällen sind überschuldete Personen für den Unterhalt von Kindern, Ehepartnern oder anderen Familienangehörigen verantwortlich. Der Pfändungsfreibetrag stellt sicher, dass die Unterhaltsverpflichtungen weiterhin erfüllt werden können, selbst wenn das Einkommen gepfändet wird.

Rechtliche Grundlagen

Der Pfändungsfreibetrag ist im deutschen Recht in der Zivilprozessordnung (ZPO) verankert. § 850c ZPO regelt die Höhe des pfändungsfreien Einkommens und legt fest, wie viel Geld dem Schuldner je nach Einkommenshöhe und Unterhaltspflichten verbleiben muss. Die Berechnungsgrundlagen für den Freibetrag werden in der sogenannten Pfändungstabelle festgelegt, die regelmäßig an die aktuellen Lebenshaltungskosten angepasst wird. Die seit dem 01.07.2024 geltende und vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz veröffentlichte Tabelle finden Sie hier.

Neben der allgemeinen Regelung des Pfändungsfreibetrags gibt es bestimmte Einkommensarten, die grundsätzlich unpfändbar sind. Dazu können beispielsweise bestimmte Sozialleistungen wie Kindergeld, Pflegegeld oder Grundsicherungsleistungen gehören. Diese Regelungen sollendazu beitragen, dass besonders schutzbedürftige Gruppen, wie Familien mit Kindern oder pflegebedürftige Personen, nicht in finanzielle Bedrängnis geraten.

Berechnung des Pfändungsfreibetrags

Die Höhe des Pfändungsfreibetrags wird durch die Pfändungstabelle festgelegt, die regelmäßig aktualisiert wird. Dabei wird der Freibetrag anhand des Nettoeinkommens des Schuldners und der Anzahl der Personen, für die er unterhaltspflichtig ist, bestimmt. Für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten liegt der Pfändungsfreibetrag beispielsweise im Jahr 2024 bei rund 1.491,75 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist unpfändbar, das heißt, das Einkommen des Schuldners darf diese Grenze nicht unterschreiten.

Hat der Schuldner Unterhaltsverpflichtungen, etwa gegenüber einem Ehepartner oder Kindern, erhöht sich der Pfändungsfreibetrag entsprechend. So soll sichergestellt werden, dass auch die unterhaltsberechtigten Personen nicht durch die Pfändung in finanzielle Not geraten.

Sollten außergewöhnliche Umstände vorliegen kann der Schuldner zudem einen Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrags stellen. Das zuständige Vollstreckungsgericht prüft dann, ob eine Anpassung des Freibetrags gerechtfertigt ist.

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Ein weiteres wichtiges Instrument im Zusammenhang mit dem Pfändungsfreibetrag ist das Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt. Ein solches Konto bietet Schuldnern zusätzlichen Schutz, indem es den Freibetrag automatisch auf dem Konto sichert. Das bedeutet, dass selbst bei einer Kontopfändung ein festgelegter Betrag auf dem Konto des Schuldners verbleibt und für den Schuldner verfügbar ist. Der Pfändungsfreibetrag auf einem P-Konto entspricht der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze und kann unter bestimmten Umständen, wie etwa bei Unterhaltspflichten, erhöht werden.

Für weitere Informationen zum P-Konto schauen Sie sich gerne unseren gesonderten Artikel hier an. Diesen finden Sie hier.

Fazit

Der Pfändungsfreibetrag ist ein unverzichtbares Element des deutschen Schuldnerschutzes. Er sorgt dafür, dass überschuldete Personen trotz Pfändungen ihre grundlegende Lebensführung aufrechterhalten können. Indem der Pfändungsfreibetrag regelmäßig an die Lebenshaltungskosten angepasst wird, wird gewährleistet, dass er den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht wird und sowohl den Schuldner als auch dessen Familie schützt.

Für sämtliche Fragen rund um das Thema steht Ihnen Rechtsanwalt Herr Maximilian Rohrbach gerne zur Verfügung.