Die Kommanditgesellschaft (KG)

Bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform spielen viele Faktoren eine Rolle. Erste wichtige Unterscheidung kann die Frage Personen- oder Kapitalgesellschaft sein. Oder beides?
Eine Mischform stellt z.B. die GmbH & Co. KG dar. Welche Vor- und Nachteile eine Kommanditgesellschaft (KG) an sich bietet und was der Unterschied zwischen einer KG und einer GmbH & Co. KG ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

  1. Einführung in die KG
  2. Voraussetzungen für die Gründung einer KG
  3. Vorteile einer KG
  4. Nachteile einer KG
  5. Die GmbH & Co. KG
1. Einführung in die Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine besondere Form der Personengesellschaft, die in den §§ 161 ff. HGB geregelt ist. Sie verbindet Elemente der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit Merkmalen einer Kapitalgesellschaft und ermöglicht es, persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre) und beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten) in einem Unternehmen zu vereinen. Die KG ist eine beliebte Rechtsform in der Unternehmenswelt, da sie verschiedene Vorteile bietet.

2. Die Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG)

Damit eine Kommanditgesellschaft rechtmäßig besteht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wie bei allen Gesellschaftsformen ist auch bei der KG eine Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern erforderlich. Eine KG muss mindestens zwei Gesellschafter haben, die sich entweder als natürliche Personen oder als juristische Personen zusammenschließen (§ 161 HGB).

Die KG muss mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einen beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist) haben. Die Haftung der Komplementäre erstreckt sich auf das gesamte Privatvermögen, während die Haftung der Kommanditisten auf ihre Einlage beschränkt ist.

Die KG muss ins Handelsregister eingetragen werden, um ihre Rechtsfähigkeit zu erlangen. Diese Eintragung dient der Publizität und schafft Rechtssicherheit.

Die Gründung einer KG erfordert die Abfassung eines Gesellschaftsvertrags, der die Rechte und Pflichten der Gesellschafter regelt. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden. Anschließend erfolgt die Eintragung ins Handelsregister, um die Rechtsfähigkeit zu erlangen.

3. Vorteile einer Kommanditgesellschaft (KG)

Ein wesentlicher Vorteil der KG liegt in der beschränkten Haftung der Kommanditisten. Diese sind lediglich in Höhe ihrer Einlage am Gesellschaftsvermögen beteiligt und haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (§ 172 HGB).

Die KG ermöglicht es, Kapitalgeber als Kommanditisten einzubinden, die am Unternehmen beteiligt sind, aber keine persönliche Haftung tragen. Dadurch können sie das Unternehmen finanziell unterstützen, während die persönlich haftenden Gesellschafter ihre Expertise und Arbeitskraft einbringen.

Die KG wird steuerlich als Personengesellschaft behandelt, was bedeutet, dass Gewinne und Verluste direkt auf die Gesellschafter durchgereicht werden. Dies kann zu steuerlichen Vorteilen führen, da die Gewinne nicht doppelt besteuert werden.

Die Gesellschaftsverträge einer KG können individuell gestaltet werden, um die Beziehung zwischen den Gesellschaftern und die Geschäftsabläufe optimal zu regeln.

4. Nachteile einer Kommanditgesellschaft (KG)

Die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) tragen das Risiko, mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der KG einzustehen. Der Kommanditist haftet zwar nur mit seiner Einlage. Dies jedoch erst dann, wenn der Einlagebetrag im Handelsregister angemeldet wurde. Bis dahin kann auch der Kommanditist unbeschränkt haften (§ 176 HGB).

Die Gründung und Führung einer KG erfordert im Vergleich zu anderen Rechtsformen einen höheren administrativen Aufwand. Als Kommanditist ist man von der Geschäftsführung ausgeschlossen (§ 164 S.1 HGB).

Als eingetragenes Unternehmen unterliegt die KG bestimmten Publizitätspflichten, wie beispielsweise Offenlegungspflichten im Jahresabschluss.

5. Die GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft. Einziger Komplementäre, d. h. persönlich und unbeschränkt haftender Gesellschafter der KG ist eine GmbH. Die GmbH haftet wiederum nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die GmbH & Co. KG ist deshalb beliebt, da durch den Einsatz der GmbH als einzigem voll haftenden Gesellschafter die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH, respektive die Einlage der Kommanditisten, beschränkt werden kann.

Fazit

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine vielseitige Rechtsform, die es ermöglicht, Kapitalgeber und persönlich haftende Gesellschafter in einem Unternehmen zu vereinen. Die KG bietet durch die beschränkte Haftung der Kommanditisten sowie steuerliche Vorteile interessante Perspektiven für Unternehmensgründer und Investoren. Allerdings sollten die persönliche Haftung der Komplementäre und die erhöhten Publizitätspflichten bei der Wahl der Rechtsform berücksichtigt werden. Für alle weiteren Fragen zu der KG wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Maximilian Rohrbach.