Ehevertrag

Gründe für einen vorsorgenden Ehevertrag

Die meisten Ehen starten mit guten Vorsätzen, romantischen Gefühlen und dem Vertrauen, dass die Ehe auch jeder Krise Stand halten wird.

Dann kommen Kinder, die Ehefrau reduziert ihre Arbeit, um sich zu kümmern, der Ehemann verdient gutes Geld, man kauft eine Immobilie, so wünschen es sich viele für ihre Zukunft.

Doch angesichts der Scheidungsstatistik muss sich jeder darüber im Klaren sein, dass nicht alle Wünsche in Erfüllung gehen.

Auch eine Lebensversicherung schliesst man nicht ab, weil man sterben will, sondern weil man die Möglichkeit, dass einem dies aufgrund eines Schicksalsschlags zur Unzeit geschieht, absichern will. Ein vorsorgender Ehevertrag hat keine andere Funktion. Man schliesst ihn nicht ab, weil man sich scheiden lassen will, sondern weil es passieren kann – und man für diese Situation die Folgen bereits im Vorfeld klären möchte und somit Streit vermeiden möchte.

Im Jahr 2021 betrug die Scheidungsrate in Deutschland knapp 40%. Mehr als jeder zweite Scheidungsantrag wurde von Frauen gestellt. Auch die Anzahl der Ehen, die im hohen Alter noch geschieden werden, hat sich in den vergangenen Jahren nahezu verdoppelt.

Ein Ehevertrag verhindert sicher keine Scheidung. Aber er kann für beide Seiten den emotionalen und wirtschaftlichen Schaden begrenzen. Und dass Ehen mit Ehevertrag ein höheres Scheidungsrisiko hätten als Ehen ohne – das ist durch keine Statistik belegbar!

Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?

Im Rahmen eines vorsorgenden (notariellen!) Ehevertrags können Regelungen für folgende Folgen einer Scheidung getroffen werden:

  • Unterhaltsregelungen
  • Güterstandsregelungen (modifizierter Zugewinnausgleich)
  • Regelungen zum Rentenausgleich (Versorgungsausgleich), gerade wenn ein erheblicher Altersunterschied zwischen den Eheleuten besteht
  • Regelungen im Hinblick auf die gemeinsame Immobilie im Fall der Trennung

Beabsichtigt man zu heiraten, sollte man vorab immer auch einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen.

In einem umfassenden Beratungsgespräch werden hierbei dann die Rechtsfolgen einer Ehe dargelegt, auch für den Fall, dass die Ehe aufgrund einer Scheidung enden sollte.

Mit diesem Kenntnisstand können dann die zukünftigen Eheleute entscheiden, ob sie diese Folgen bewusst so in Kauf nehmen oder sie über einen Ehevertrag modifizieren möchten. In unserem Büro steht Ihnen für alle Fragen zu Eheverträgen Fachanwältin für Familienrecht Julia Gerstein-Thole zur Verfügung.