Die neue Düsseldorfer Tabelle, gültig ab 01.01.2024

Das OLG Düsseldorf hat die neue Düsseldorfer Tabelle, die ab dem 01.01.2024 gelten wird, veröffentlicht.

Es zeigt sich, dass die Tabellenbeträge ab Januar 2024 im Vergleich zu den im Jahre 2023 geltenden Tabellenbeträgen erheblich angehoben wurden.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte. Bei einer größeren oder geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter werden in der Regel Zuschläge oder Abschläge durch Einstufung in eine höhere oder niedrigere Einkommensgruppe vorgenommen.

Der Mindestunterhalt

Der Mindestunterhalt ist nunmehr bis zu einem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen von 2.100 € zu zahlen, während die Grenze zuvor bei 1.900 € lag.

Der Mindestunterhalt in der Altersstufe bis 5 Jahre stieg von 437 € auf 480 €.

Der Mindestunterhalt in der Altersstufe 6 – 11 Jahre stieg von 502 € auf 551 €.

Der Mindestunterhalt in der Altersstufe 12 – 17 Jahre stieg von 588 € auf 645 €.

Der Mindestunterhalt in der Altersstufe ab 18 Jahren stieg von 628 € auf 689 €.

Der Bedarfskontrollbetrag

Gleichzeitig wurde mit der neuen ab 2024 geltenden Düsseldorfer Tabelle der Bedarfskontrollbetrag für den nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen von bisher 1.120 € auf 1.200 € erhöht. Der Bedarfskontrollbetrag für den erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen wurde ebenfalls von bisher 1.370 € auf 1.450 € erhöht.
Der Bedarfskontrollbetrag ist der Betrag, den der Unterhaltspflichtige für sich zwecks Abdeckung seines Lebensbedarfs behalten darf.

Auch in den höheren Einkommensgruppen gibt es erhöhte Beträge, die der Düsseldorfer Tabelle im Einzelnen zu entnehmen sind.

Die oben genannten Beträge sind die sogenannten Tabellenbeträge. Der Zahlbetrag errechnet sich unter Abzug des hälftigen Kindergeldbetrages.

Hier finden Sie die vollständige Düsseldorfer Tabelle, gültig ab 01.01.2024, sowie die vollständigen Anmerkungen des OLG Düsseldorf.

In unserer Kanzlei unterstützt Sie gern Fachanwältin für Familienrecht Frau Julia Gerstein-Thole bei allen Fragen rund um das Thema Unterhaltspflicht, sowie bei allen weiteren Fragen zu Themen aus Familien- und Erbrecht.