Arbeitsrecht

Betriebsrat & Mitbestimmung

Beratung für Betriebsräte und Arbeitgeber

Ihr Partner im Betriebsverfassungsrecht

Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung. Als komplexes Rechtsgebiet erfordert es sowohl von Betriebsräten als auch von Arbeitgebern fundierte Rechtskenntnisse, um die jeweiligen Rechte und Pflichten sachgerecht wahrzunehmen.

Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Fuchs berät sowohl Betriebsräte als auch Arbeitgeber in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Dabei legen wir Wert auf konstruktive Lösungen, die den Betriebsfrieden wahren und gleichzeitig die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen.

Betriebsratsgründung & -wahlen

  • Beratung zur Gründung eines Betriebsrats
  • Durchführung von Betriebsratswahlen
  • Anfechtung von Betriebsratswahlen
  • Geschäftsordnung und Geschäftsführung
  • Schulung von Betriebsratsmitgliedern

Mitbestimmungsverfahren

  • Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen
  • Beteiligung bei Kündigungen
  • Zustimmungsverweigerungsverfahren
  • Einigungsstellenverfahren
  • Initiativrecht des Betriebsrats

Betriebsvereinbarungen

  • Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Arbeitszeit und Urlaubsregelungen
  • Entgeltregelungen und Leistungslohn
  • Soziale Angelegenheiten nach § 87 BetrVG
  • Kündigung und Änderung von Betriebsvereinbarungen

Betriebsänderungen & Interessenausgleich

  • Interessenausgleich nach § 111 BetrVG
  • Sozialplan bei Betriebsänderungen
  • Massenentlassungsanzeige
  • Betriebsübergang und Betriebsschließung
  • Nachteilsausgleich

Rechtlicher Schutz der Betriebsräte

  • Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder
  • Freistellung von der Arbeitsleistung
  • Sachliche und finanzielle Ausstattung
  • Schutz vor Benachteiligung
  • Persönlichkeitsrechte im Betrieb

Arbeitsgerichtliche Verfahren

  • Beschlussverfahren nach § 2a ArbGG
  • Einstweilige Verfügungen
  • Unterlassungsansprüche
  • Strafverfahren wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit
  • Schadensersatzansprüche

Wichtige Fristen

Betriebsratswahl: Alle 4 Jahre zwischen 1. März und 31. Mai
Mitbestimmung Kündigung: Betriebsrat hat 1 Woche Bedenkzeit
Beschlussverfahren: Antrag innerhalb 2 Wochen nach Kenntnis
TÜV ISO 9001 zertifiziert