Wirtschaftsrecht

Sanierungsrecht

Professionelle Krisenbewältigung und Restrukturierung

Ihr Partner in der Unternehmenskrise

Unternehmenskrisen können jeden treffen – entscheidend ist das schnelle und richtige Handeln. Das Sanierungsrecht bietet verschiedene Instrumente zur Krisenbewältigung, von der außergerichtlichen Sanierung bis hin zu formalen Insolvenzverfahren. Eine frühzeitige und kompetente Beratung kann oft noch das Unternehmen retten und eine nachhaltige Restrukturierung ermöglichen.

Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt in der präventiven Krisenberatung und der Entwicklung maßgeschneiderter Sanierungsstrategien. Wir analysieren die Krisensituation, entwickeln Handlungsoptionen und begleiten Sie bei der Umsetzung – sei es durch außergerichtliche Vereinbarungen mit Gläubigern, StaRUG-Verfahren oder formale Insolvenzverfahren. Dabei berücksichtigen wir stets die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens und Ihrer Stakeholder.

Im Bereich der außergerichtlichen Sanierung unterstützen wir Sie bei Verhandlungen mit Banken, Lieferanten und anderen Gläubigern. Wir strukturieren Stundungsvereinbarungen, entwickeln Sanierungskonzepte und begleiten die Umsetzung operativer Restrukturierungsmaßnahmen. Unser Ziel ist es, eine nachhaltige Lösung zu finden, die alle Beteiligten zufriedenstellt und das Unternehmen stabilisiert.

Das Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) bietet seit 2021 neue Möglichkeiten für die präventive Restrukturierung von Unternehmen. Wir beraten Sie umfassend zu den Einsatzmöglichkeiten des StaRUG, entwickeln Restrukturierungspläne und begleiten das gesamte Verfahren – von der Vorbereitung bis zur erfolgreichen Bestätigung durch das Gericht.

In Insolvenzverfahren vertreten wir sowohl Schuldner als auch Gläubiger. Wir begleiten Schutzschirmverfahren, entwickeln Insolvenzpläne für übertragende Sanierungen und unterstützen bei Asset-Deals aus der Insolvenz. Besondere Expertise haben wir bei arbeitsrechtlichen Aspekten in Krisensituationen – von Betriebsübergängen bis hin zu Sozialplänen und Transfergesellschaften.

Im Distressed M&A beraten wir bei Unternehmensverkäufen in der Krise, Carve-Out-Transaktionen und Management-Buy-Outs. Wir strukturieren Turnaround-Finanzierungen und vermitteln strategische Investoren. Dabei achten wir darauf, dass die Transaktion sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich optimal gestaltet wird und alle regulatorischen Anforderungen erfüllt.

Ein besonderer Fokus liegt auf der ganzheitlichen Betrachtung von Krisensituationen. Wir arbeiten eng mit Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern und Interim Managern zusammen, um eine umfassende Lösung zu entwickeln. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die rechtlichen, sondern auch die steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Aspekte der Sanierung.

Unser Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Maximilian Rohrbach verfügt über umfassende Erfahrung in der Sanierungsberatung und entwickelt mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für den Erhalt und die Restrukturierung Ihres Unternehmens. Wir handeln schnell, pragmatisch und lösungsorientiert – denn in der Krise zählt jeder Tag.

Krisenerkennung & -management

  • Frühwarnsysteme und Krisenindikatorenanalyse
  • Stakeholder-Management in der Krise
  • Kommunikationsstrategie und PR
  • Krisenorganisation und Notfallpläne
  • Interim Management und Sanierungsgeschäftsführung

Sanierungskonzepte

  • Entwicklung umfassender Sanierungsstrategien
  • Finanzielle Restrukturierung und Liquiditätsplanung
  • Operative Sanierungsmaßnahmen
  • Portfolio-Optimierung und Asset-Deals
  • Kostensenkungsprogramme

Gläubigerverhandlungen

  • Verhandlungen mit Banken und Finanzierungspartnern
  • Supplier-Management und Lieferantengespräche
  • Stundungsvereinbarungen und Moratorien
  • Verzichtserklärungen und Rangrücktritte
  • Außergerichtlicher Vergleich

StaRUG-Verfahren

  • Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen
  • Restrukturierungspläne nach StaRUG
  • Planverfahren und Stimmrechtsbeschränkungen
  • Präventive Restrukturierung
  • Koordination mit Insolvenzverfahren

Insolvenzverfahren

  • Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung
  • Insolvenzplan und übertragende Sanierung
  • Asset Deals aus der Insolvenz
  • Arbeitsrechtliche Aspekte in der Insolvenz
  • Gläubigervertretung und Gläubigerausschuss

Distressed M&A

  • Notverkäufe und beschleunigte Transaktionen
  • Carve-Out-Transaktionen
  • Management Buy-Out aus der Krise
  • White Knight und strategische Investoren
  • Turnaround-Finanzierung

Ihr Ansprechpartner

Maximilian Rohrbach

Maximilian Rohrbach

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Beratungstermin vereinbaren

Wichtige Fristen

StaRUG-Anzeige: Rechtzeitige Anzeige bei drohender Zahlungsunfähigkeit
Insolvenzantrag: Spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit
Überschuldung: Antrag ohne schuldhaftes Zögern bei Überschuldung
TÜV ISO 9001 zertifiziert