Das Insolvenzrecht ist noch immer stigmatisiert. Es gilt als Makel, ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen. Leider ist dies ein weit verbreiteter Irrglaube.
Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen. Hierzu soll das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt werden. Alternativ kann in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt eines Unternehmens getroffen werden. Tatsächlich bietet das deutsche Insolvenzrecht eine Vielzahl von Möglichkeiten, um eine Sanierung oder Restrukturierung zu ermöglichen.
Für Unternehmen und Unternehmer besteht beispielsweise die Möglichkeit einer Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO).
Dem redlichen Schuldner wird durch ein Insolvenzverfahren Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.
Insolvent ist, wer im Sinne der §§ 17 – 19 InsO zahlungsunfähig, drohend zahlungsunfähig oder überschuldet ist.
Diese Begrifflichkeiten sind für juristische Laien kaum auseinander zu halten.
Unsere Rechtsanwälte sind bei der Ermittlung selbstverständlich für Sie da.