Privatrecht

Immobilienrecht

Expertenwissen rund um Immobilien und Grundstücksrecht

Immobilienrecht - Rechtssichere Begleitung bei allen Immobilienfragen

Immobilien sind für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens und gleichzeitig ein komplexes Rechtsgebiet, das verschiedenste juristische Disziplinen miteinander verknüpft. Von der Bauplanung über den Erwerb und die Finanzierung bis hin zur Vermietung, Verwaltung und Veräußerung – jede Phase des Immobilienlebenskreislaufs birgt spezifische rechtliche Herausforderungen und Risiken. Eine kompetente rechtliche Begleitung ist daher unerlässlich, um kostspielige Fehler zu vermeiden und Ihre Interessen optimal zu schützen.

Unser Beratungsansatz im Immobilienrecht ist ganzheitlich und praxisorientiert: Wir analysieren nicht nur die unmittelbaren rechtlichen Fragestellungen, sondern berücksichtigen auch die wirtschaftlichen Auswirkungen und entwickeln Lösungen, die sowohl rechtlich belastbar als auch wirtschaftlich sinnvoll sind. Dabei arbeiten wir eng mit Maklern, Gutachtern und Finanzierungspartnern zusammen, um Ihnen eine umfassende Betreuung aus einer Hand zu bieten.

Im Mietrecht vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter und kennen daher die Interessenlagen beider Seiten. Wir gestalten mietrechtssichere Verträge, beraten zu Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen, begleiten Kündigungsverfahren und setzen Schadensersatzansprüche durch. Bei Gewerbemietverträgen achten wir besonders auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Geschäftsmodells und entwickeln maßgeschneiderte Vertragsklauseln.

Das private Baurecht erfordert besondere Expertise bei der Vertragsgestaltung und -abwicklung. Wir begleiten Sie von der Planung über die Bauausführung bis zur Abnahme und beraten zu allen Fragen rund um Bauverträge, Architekten- und Ingenieurverträge sowie die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bei Baumängeln. Dabei achten wir auf die Einhaltung der VOB und anderer technischer Regelwerke.

Im Wohnungseigentumsrecht unterstützen wir sowohl Eigentümer als auch Verwaltungen bei der rechtssicheren Führung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Dazu gehören die Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, die Durchsetzung von Verwalterbeschlüssen und die Lösung von Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft. Wir beraten auch zu komplexen Sanierungsmaßnahmen und deren rechtlicher und finanzieller Abwicklung.

Unsere Rechtsanwälte Maximilian Rohrbach (Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht) und Kumru Dursun (Rechtsanwältin) verfügen über umfassende Erfahrung im Immobilienrecht und arbeiten interdisziplinär zusammen. Diese Kombination aus gesellschaftsrechtlicher und allgemeinrechtlicher Expertise ermöglicht es uns, auch komplexe immobilienrechtliche Fragestellungen ganzheitlich zu lösen – von der rechtssicheren Strukturierung bis zur erfolgreichen Umsetzung.

Mietrecht

  • Wohnraum- und Gewerbemietverträge
  • Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen
  • Kündigungsschutz und Kündigungsverfahren
  • Mängelrechte und Minderungsansprüche
  • Kaution und Schadensersatzansprüche

Privates Baurecht

  • Bauverträge nach BGB und VOB
  • Architekten- und Ingenieurverträge
  • Baumängel und Nacherfüllungsansprüche
  • Bauabnahme und Gewährleistungsrechte
  • Bauzeitverzögerung und Schadensersatz

Wohnungseigentumsrecht

  • Eigentümerversammlungen und Beschlussfassung
  • Verwaltungsverträge und Hausgeldabrechnungen
  • Sondernutzungsrechte und Gemeinschaftseigentum
  • Modernisierung und Instandhaltung
  • Streitigkeiten in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Immobilienkauf und -verkauf

  • Kaufverträge und Due Diligence
  • Grundbuchrecht und Lastenfreistellung
  • Immobilienbewertung und Kaufpreisanpassung
  • Gewährleistung und versteckte Mängel
  • Rechtliche Beratung beim Immobilienerwerb

Nachbarschaftsrecht

  • Grenzstreitigkeiten und Grenzvermarkung
  • Immissionsschutz und Lärmbelästigung
  • Wegerechte und Dienstbarkeiten
  • Überbau und Grenzbebauung
  • Nachbarschaftsverträge und -vereinbarungen

Immobilienverwaltung und -finanzierung

  • Hausverwaltungsverträge und -kontrolle
  • Darlehensverträge und Sicherheitenbestellung
  • Zwangsversteigerung und Insolvenzverfahren
  • Mietausfallversicherung und Rechtschutz
  • Rechtliche Optimierung von Immobilieninvestments

Wichtige Immobilienrechts-Fristen

Mängelanzeige: Unverzüglich nach Entdeckung
Gewährleistung Bau: 5 Jahre für wesentliche Mängel
Mieterhöhung: 3 Monate Ankündigungsfrist
WEG-Beschluss: 1 Monat Anfechtungsfrist
TÜV ISO 9001 zertifiziert