Privatrecht

Erbrecht

Professionelle Beratung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten

Erbrecht - Vorausschauende Nachlassplanung und kompetente Nachlassabwicklung

Das Erbrecht gehört zu den komplexesten Bereichen des Zivilrechts und berührt sowohl emotionale als auch finanzielle Aspekte des menschlichen Lebens. Eine durchdachte Nachlassplanung ist weit mehr als nur die Erstellung eines Testaments – sie umfasst die strategische Gestaltung der Vermögensnachfolge unter Berücksichtigung rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten, familiärer Besonderheiten und der individuellen Wünsche des Erblassers. Gleichzeitig erfordert die Abwicklung eines Nachlasses fundierte Rechtskenntnisse und Erfahrung im Umgang mit den beteiligten Behörden, Gerichten und anderen Erben.

Ohne testamentarische Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge, die oft nicht den tatsächlichen Vorstellungen des Verstorbenen entspricht und zu unerwünschten Ergebnissen führen kann. Besonders bei komplexeren Familienverhältnissen, Patchworkfamilien, Unternehmensbesitz oder größeren Vermögen ist eine individuelle Nachlassplanung unerlässlich. Dabei geht es nicht nur um die gerechte Verteilung des Vermögens, sondern auch um die rechtssichere Vermögensverteilung, die Vermeidung von Erbengemeinschaften und die Sicherstellung der finanziellen Versorgung der Angehörigen.

Bei der Testamentserstellung beraten wir Sie zu allen Gestaltungsmöglichkeiten – von einfachen Einzeltestamenten über Ehegattentestamente bis hin zu komplexen Erbverträgen mit mehreren Generationen. Wir entwickeln rechtssichere Lösungen, die Ihre Wünsche respektieren und gleichzeitig die Belastung Ihrer Erben minimieren. Dabei berücksichtigen wir auch die Besonderheiten von Unternehmensnachfolgen, Immobilienvermögen und internationalen Sachverhalten.

In Erbstreitigkeiten vertreten wir sowohl Erben als auch Pflichtteilsberechtigte mit dem Ziel, eine faire und rechtssichere Lösung zu erreichen. Wir begleiten Testamentsanfechtungen, setzen Pflichtteilsansprüche durch oder wehren unberechtigt Forderungen ab. Dabei setzen wir zunächst auf außergerichtliche Einigungen, sind jedoch jederzeit bereit, Ihre Interessen auch in langwierigen Gerichtsverfahren konsequent zu vertreten.

Die Nachlassabwicklung erfordert nicht nur juristische Expertise, sondern auch praktische Erfahrung im Umgang mit Finanzämtern, Grundbuchämtern und anderen Behörden. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung von der Beantragung des Erbscheins über die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften bis zur rechtlichen Optimierung der Nachlassverteilung.

Unsere Rechtsanwältin Julia Gerstein-Thole verfügt über langjährige Erfahrung im Erbrecht und ist spezialisiert auf komplexe Nachlassplanungen und die Begleitung von Erbauseinandersetzungen. Sie verbindet fundierte Rechtskenntnisse mit einem einfühlsamen Verständnis für die oft emotionalen Aspekte erbrechtlicher Angelegenheiten und entwickelt praktikable Lösungen, die allen Beteiligten gerecht werden.

Testamentserstellung und Nachlassplanung

  • Einzeltestamente und Ehegattentestamente
  • Erbverträge und Schenkungsverträge
  • Individuelle Nachlassplanung
  • Vermögensnachfolge bei Unternehmen
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Nachlassabwicklung

  • Erbschein und Testamentseröffnung
  • Nachlassverwaltung und -auseinandersetzung
  • Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung
  • Vermächtnisse und Auflagen
  • Haftung der Erben und Nachlassverbindlichkeiten

Erbstreitigkeiten und Gerichtsverfahren

  • Anfechtung von Testamenten
  • Erbunwürdigkeitsverfahren
  • Pflichtteilsklagen und -ansprüche
  • Erbersatzansprüche und Schenkungsrückforderung
  • Mediation in Erbsachen

Unternehmensnachfolge

  • Gestaltung der Unternehmensnachfolge
  • Familiengesellschaften und Stiftungen
  • Bewertung von Unternehmensanteilen
  • Unternehmensnachfolge-Regelungen
  • Nachfolgeplanung für Freiberufler

Internationales Erbrecht

  • Grenzüberschreitende Erbfälle
  • Europäische Erbrechtsverordnung
  • Ausländische Testamente und deren Anerkennung
  • Grenzüberschreitende Erbfälle
  • Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarungen

Wichtige Erbrechts-Fristen

Erbausschlagung: 6 Wochen nach Kenntnis der Erbschaft
Pflichtteilsanspruch: 3 Jahre ab Kenntnis des Erbfalls
Testamentsanfechtung: 1 Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrunds
Erbschein: Antrag beim Nachlassgericht
TÜV ISO 9001 zertifiziert