Ob kleine Personengesellschaft oder große Kapitalgesellschaft – die dahinter stehenden Menschen haben immer ein Ziel: wirtschaftlichen Erfolg. Dieser lässt sich nur auf solider rechtlicher Basis erzielen. Zu dieser gehören neben der rein gesellschaftsrechtlichen Beratung auch die notwendigen Schnittstellen zum Arbeitsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Erbrecht.
Die Rechtsanwälte unterstützen Sie deshalb bei:
- Gründung, Umwandlung, Zusammenschluss, Auflösung und Verkauf von Gesellschaften
- Ausarbeitung und Begutachtung von interessengerechten Gesellschaftsverträgen
- Aufnahme und Ausschluss von Gesellschaftern
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Gesellschaft und Gesellschaftern