Geschäftsführerhaftung
Schutz vor persönlicher Haftung für Organmitglieder
Geschäftsführerhaftung - Präventiver Schutz und professionelle Verteidigung
Die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen ist ein existenzielles Risiko, das weit über die Grenzen des Unternehmens hinausreicht. Als Organmitglied tragen Sie umfassende Verantwortung für unternehmerische Entscheidungen, und bereits geringfügige Pflichtverletzungen können zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Eine vorausschauende Beratung hilft, Haftungsfallen frühzeitig zu erkennen, präventive Schutzmaßnahmen zu etablieren und im Ernstfall professionell zu reagieren.
Unser Schwerpunkt liegt auf der systematischen Haftungsprävention durch compliance-konforme Unternehmensführung. Wir analysieren Ihre individuellen Risikopotentiale, entwickeln maßgeschneiderte Compliance-Systeme und beraten zu sorgfaltspflichtkonformen Entscheidungsprozessen. Dabei achten wir besonders auf die Business Judgment Rule, die ordnungsgemäße Dokumentation von Beschlüssen, angemessene Informationsbeschaffung und die Etablierung interner Kontrollsysteme.
Die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen ist ein existenzielles Risiko, das weit über die Grenzen des Unternehmens hinausreicht. Als Organmitglied tragen Sie umfassende Verantwortung für unternehmerische Entscheidungen, und bereits geringfügige Pflichtverletzungen können zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Eine vorausschauende Beratung hilft, Haftungsfallen frühzeitig zu erkennen, präventive Schutzmaßnahmen zu etablieren und im Ernstfall professionell zu reagieren.
Unser Schwerpunkt liegt auf der systematischen Haftungsprävention durch compliance-konforme Unternehmensführung. Wir analysieren Ihre individuellen Risikopotentiale, entwickeln maßgeschneiderte Compliance-Systeme und beraten zu sorgfaltspflichtkonformen Entscheidungsprozessen. Dabei achten wir besonders auf die Business Judgment Rule, die ordnungsgemäße Dokumentation von Beschlüssen, angemessene Informationsbeschaffung und die Etablierung interner Kontrollsysteme.
Im Haftungsfall vertreten wir Sie konsequent gegenüber Gesellschaftern, Gläubigern, Insolvenzverwaltern und Strafverfolgungsbehörden. Dazu gehört die Abwehr von Schadensersatzansprüchen, die Verteidigung in strafrechtlichen Verfahren, die Auseinandersetzung mit Insolvenzanfechtungsansprüchen sowie die Regulierung von D&O-Versicherungsschäden. Wir arbeiten eng mit Versicherungsexperten zusammen und koordinieren alle erforderlichen Maßnahmen.
Besondere Expertise haben wir in krisenbehafteten Situationen: von der Früherkennung von Insolvenzgründen über die ordnungsgemäße Antragstellung bis zur Haftungsminimierung in der Krise. Wir begleiten Sie durch Sanierungsverfahren, beraten zu Gesellschafterdarlehen, Masseverbindlichkeiten und anderen insolvenzrechtlichen Haftungstatbeständen.
Unser Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Maximilian Rohrbach verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Geschäftsführern und Vorständen. Wir verbinden tiefgreifende Rechtskenntnisse mit praktischem Verständnis für unternehmerische Realitäten und vertreten Ihre Interessen sowohl präventiv als auch in akuten Konfliktsituationen mit der erforderlichen Entschlossenheit.
Haftungsprävention
- Analyse bestehender Haftungsrisiken
- Compliance-Systeme und interne Kontrollsysteme
- Sorgfaltspflichten und Business Judgment Rule
- D&O-Versicherung und Vertragsgestaltung
- Präventive Beratung zu Organpflichten
Haftungsverteidigung
- Vertretung bei Schadensersatzansprüchen
- Auseinandersetzungen mit Gesellschaftern
- Verfahren vor Zivil- und Strafgerichten
- Insolvenzanfechtung und Masseklagen
- Regulierung von Versicherungsschäden
Spezialgebiete
- GmbH-Geschäftsführerhaftung
- Vorstandshaftung bei Aktiengesellschaften
- Aufsichtsratshaftung und Überwachungspflichten
- Geschäftsleiterexistenzsicherung
- Compliance und Corporate Governance
Krisenmanagement
- Notfallberatung bei akuten Haftungsrisiken
- Krisenmanagement und Reputationsschutz
- Sofortmaßnahmen bei drohender Insolvenz
- Koordination mit Versicherungen und Behörden
- Mediation und außergerichtliche Einigungen