Wirtschaftsrecht

Versicherungsrecht

Beratung für Versicherungsverträge und Schadensfälle

Ihr Spezialist für Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht regelt die komplexen Rechtsverhältnisse zwischen Versicherungsunternehmen, Versicherungsnehmern und Dritten. Es schafft den rechtlichen Rahmen für Versicherungsschutz, Schadensregulierung und die Durchsetzung von Ansprüchen. Eine kompetente versicherungsrechtliche Beratung hilft dabei, Versicherungsschutz optimal zu gestalten, Deckungslücken zu schließen und im Schadenfall die bestmögliche Regulierung zu erreichen.

Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt im Versicherungsvertragsrecht. Wir prüfen und gestalten Versicherungsverträge, beraten bei der Risikobewertung und unterstützen bei Vertragsverhandlungen mit Versicherungsunternehmen. Dabei achten wir besonders auf ausreichende Deckungssummen, angemessene Selbstbeteiligungen, sachgerechte Risikobeschreibung und die Vermeidung von Deckungslücken. Ziel ist ein optimaler Versicherungsschutz, der Ihre individuellen Bedürfnisse und Risiken bestmöglich abdeckt.

Im Schadensrecht vertreten wir sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherungsunternehmen bei der Abwicklung von Schadensfällen. Wir unterstützen bei der ordnungsgemäßen Schadensanzeige, der Schadensermittlung und -bewertung sowie bei Streitigkeiten über die Leistungspflicht. Unsere Expertise umfasst alle Versicherungssparten – von der Sachversicherung über Haftpflichtversicherungen bis hin zu Personenversicherungen und D&O-Versicherungen.

Bei Regulierungsstreitigkeiten und Leistungsverweigerungen durch Versicherungsunternehmen setzen wir die berechtigten Ansprüche unserer Mandanten konsequent durch. Dies umfasst die außergerichtliche Verhandlung mit Versicherern ebenso wie gerichtliche Verfahren. Wir kennen die Argumentationsstrategien der Versicherungsbranche und können entsprechend fundiert und erfolgreich entgegentreten.

Im Bereich der Haftpflichtversicherung beraten wir zu Deckungsumfang, Ausschlussklauseln und der Regulierung von Haftpflichtschäden. Besondere Expertise haben wir bei Berufshaftpflicht-, Betriebshaftpflicht- und D&O-Versicherungen. Wir unterstützen sowohl bei der präventiven Vertragsgestaltung als auch bei der Schadensabwicklung und Streitbeilegung.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Versicherungsaufsichtsrecht und regulatorischen Anforderungen. Wir beraten Versicherungsunternehmen, Vermittler und institutionelle Anleger zu aufsichtsrechtlichen Pflichten, Compliance-Anforderungen und regulatorischen Änderungen. Dies umfasst auch die Beratung zu Solvency II, IDD (Insurance Distribution Directive) und anderen europäischen Richtlinien.

Im Bereich Versicherungsbetrug und Aufklärungs- sowie Anzeigepflichten unterstützen wir bei komplexen Sachverhalten und streitigen Auslegungsfragen. Wir vertreten sowohl Versicherungsnehmer bei unberechtigten Betrugsvorwürfen als auch Versicherungsunternehmen bei der Aufdeckung und rechtlichen Verfolgung von Versicherungsbetrug.

Unsere Rechtsanwältin Kumru Dursun und unser Rechtsanwalt Torben Fuchs beraten Sie umfassend und praxisnah im Versicherungsrecht. Wir verbinden rechtliche Präzision mit branchen­spezifischem Know-how und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Versicherungsvertragsrecht

  • Gestaltung und Prüfung von Versicherungsverträgen
  • Versicherungsbedingungen (AVB/AGB)
  • Prämienfestsetzung und -anpassung
  • Risikoprüfung und -bewertung
  • Kündigung und Widerspruch

Schadensregulierung

  • Schadensanzeige und -dokumentation
  • Schadensermittlung und -bewertung
  • Regulierungsverfahren
  • Leistungsstreitigkeiten
  • Regress und Erstattungsansprüche

Haftpflichtversicherung

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • D&O-Versicherung
  • Produkthaftpflicht
  • Umwelthaftpflicht

Sachversicherung

  • Gebäude- und Hausratversicherung
  • Industrieversicherung
  • Transportversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung

Personenversicherung

  • Lebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung

Versicherungsaufsichtsrecht

  • Solvency II Compliance
  • IDD (Insurance Distribution Directive)
  • Versicherungsvermittlerrecht
  • BaFin-Verfahren
  • Regulatorische Beratung

Ihr Ansprechpartner

Kumru Dursun

Kumru Dursun

Spezialistin für Straf-, Verkehrs- und Zivilrecht

Beratungstermin vereinbaren

Wichtige Besonderheiten

Anzeigepflicht: Unverzügliche Schadensanzeige nach § 61 VVG
Verjährung: Ansprüche verjähren in drei Jahren nach § 12 VVG
Aufklärungspflicht: Vollständige Risikoangaben bei Vertragsschluss
TÜV ISO 9001 zertifiziert